Strategische Umweltprüfung (SUP)
2019 wurde begleitend zur Erstellung des neuen IBW/EFRE-Programms von der Verwaltungsbehörde unter Einbeziehung der Umweltbehörden eine strategische Umweltprüfung (SUP) gestartet. Rechtliche Grundlage ist die SUP-Richtlinie 2001/42/EG. Das Programm wurde 2020 um zusätzliche Mittel aus dem Just Transition Fund (JTF) erweitert und somit zum Multifondsprogramm IBW/EFRE & JTF 2021-2027. Der Prüfumfang der SUP wurde um die Prüfung des Just Transition Plans ausgeweitet, welcher die nationale Umsetzung des JTF steuert.
Ziel der SUP ist es, die Auswirkungen der geplanten Förderungen auf die Umwelt abzuschätzen und Umwelterwägungen in die Ausarbeitung des Programms mit einzubeziehen. Sie enthält die Abschätzung der Umweltauswirkungen für
- das IBW/EFRE & JTF-Programm 2021-2027 in der Entwurfsfassung vom Juli 2021 und
- den "Territorialen Plan für einen gerechten Übergang Österreich" (JTP) in der Entwurfsfassung vom 31. Mai 2021
Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der SUP
Von 12. Juli – 30. August 2021 fand eine öffentliche Konsultation für die Behörden und die allgemeine Öffentlichkeit zum Umweltbericht bzw. der zu Grunde liegenden Dokumente bezüglich ihrer Umweltwirkungen statt. Es gingen keine Rückmeldungen ein. Der Umweltbericht ist nun final und steht im Download-Center zur Verfügung.
Kernergebnisse der Strategischen Umweltprüfung
Im Rahmen der SUP konnten für keine der Förderschwerpunkte (Prioritäten) erheblich negative Umweltauswirkungen identifiziert werden. Ganz im Gegenteil – das Programm wurde von einer allgemeinen Wachstumsstrategie auf eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklungsstrategie umgestellt, um so einen Beitrag zur Entkoppelung von Wachstum und Ressourcenverbrauch in der Wirtschaft zu leisten. Ein starker Fokus des Programms liegt auf klimarelevanten Maßnahmen, wodurch vielfältige positive Umweltauswirkungen des Programms entstehen.
Um die Umweltwirkungen weiter zu verbessern werden die Empfehlungen der SUP umgesetzt werden.
Abschluss des Verfahrens
Nach Annahme des Just Transition Plans (JTP) und des IBW/EFRE & JTF-Programms wurde die zusammenfassende Erklärung nach Art. 9 SUP-Richtlinie finalisiert. In dem Dokument wird zusammengefasst, wie Umwelterwägungen in den JTP und das Förderprogramm einbezogen wurden. Es wurde außerdem erläutert, wie eingegangene Stellungnahmen berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der angenommene Plan/das angenommene Programm, nach Abwägung mit den geprüften vernünftigen Alternativen, gewählt wurde.