Abwicklung durch 16 Förderstellen
Eine der großen administrativen Vereinfachungen in der laufenden Förderperiode ist die Konzentration der Förderungsabwicklung auf 16 Förderstellen. Der Vorteil: Vereinfachung in der Verwaltung des Förderprogramms, klare Abgrenzungen zwischen den Förderstellen und somit auch einfacherer Zugang zu Informationen für Projektträger, die an IWB/EFRE Förderungen Interesse zeigen.
4 Förderstellen des Bundes und 12 Förderstellen der Länder beraten potentielle Fördernehmer, entscheiden über die Zusage und Ablehnung von Förderanträgen, betreuen Fördernehmer während der Projektphase und sind für die Prüfung des Projektes (First Level Control, FLC) verantwortlich. Details dazu finden Sie auch im Menüpunkt "Projektablauf"
Die Rolle der Behörden
ESI-Fonds werden europaweit über Behörden abgewickelt, es liegt an den Mitgliedsländern geeignete Stellen für die damit verbundenen Aufgaben zu nominieren.
1. Verwaltungsbehörde (VB): die Verwaltungsbehörde für das IWB/EFRE-Förderprogramm 2014-2020 in Österreich ist für das gesamte Management, die Abwicklung und Evaluierung des Programms zuständig. Die EFRE-Reformagenda von Bund und Ländern hat es durch administrative Vereinfachungen ermöglicht, dass das Programm in dieser Periode von nur einer Verwaltungsbehörde abgewickelt wird, und zwar von der Geschäftsstelle der Österreichischen Raumordnungskonferenz. Die Aufgaben der konkreten Förderabwicklung ist an 16 Förderstellen delegiert, die VB übernimmt für diese delegierten Aufgaben auch Kontrollfunktion.
2. Bescheinigungsbehörde: ist zuständig für die finanzielle Abwicklung des Programms. In Österreich ist die Bescheinigungsbehörde im Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, Abteilung VII/5 angesiedelt. Zu den Aufgaben der Bescheinigungsbehörde zählen insbesondere die Stellung von Zahlungsanträgen an die Europäische Kommission, die Entgegennahme von EFRE-Mitteln (die seitens der Kommission an die Bescheinigungsbehörde überwiesen werden) und die Auszahlung dieser Mittel an die Projektträger.
3. Prüfbehörde: Die Prüfbehörde ist für die Systemprüfung der gesamten IWB/EFRE Abwicklungsstruktur verantwortlich, sowie für eine stichprobenartige Prüfung von genehmigten Projekten (Second Level Control). Die Finanzkontrolle für EFRE-Programme in Österreich ist ebenfalls im BMLRT angesiedelt, Abteilung Finanzkontrolle des EFRE.