Das Wichtigste: die richtige Förderstelle

In Österreich sind 15 Förderstellen des Bundes und der Länder für die Vergabe und Abwicklung von IWB/EFRE Förderungen zuständig und daher wichtigster Ansprechpartner für jede Ineressentin, jeden Interessenten sowie für alle Fördernehmerinnen und Fördernehmer!

Förderstellen informieren über die von ihnen geförderten Maßnahmen, klären über rechtliche Grundlagen und Bedingungen auf, nehmen Förderanträge entgegen, wählen die förderfähigen Projekte aus und begleiten Begünstigte während der gesamten Projektphase bis zur Endabrechnung und Auszahlung der Förderung. Wenn Sie also ein Projekt planen und sich über IWB/EFRE-Förderungen im Detail erkundigen möchten kontaktieren Sie bitte die zuständige Förderstelle. Über den Förderkompass finden Sie rasch heraus, welche Maßnahme in Ihrem Bundesland gefördert wird und welche Förderstelle zuständig ist. Hier finden Sie eine Liste aller 15 Förderstellen.

Schritte eines IWB/EFRE-Förderprojektes im Überblick

Erstkontakt Förderstelle

Antrag stellen

Fördervertrag abschließen

Abrechnung einreichen

Auszahlung Fördermittel

Förderstelle finden & Informationen einholen

16 Förderstellen sind für die Vergabe von IWB/EFRE-Förderungen verantwortlich und daher erster Ansprechpartner für Interessenten. Wenn Sie als Unternehmen oder als institutionelle Organisation ein Projekt planen und sich über die Möglichkeiten einer IWB/EFRE-Förderung für Ihr Projekt informieren möchten, gilt es die für Sie zuständige Förderstelle zu finden. Dafür haben Sie hier auf der Webseite zwei Möglichkeiten:

  1. Sie nutzen den Förderkompass: dieser hilft Ihnen herauszufinden, welche Maßnahmen in Ihrem Bundesland unterstützt werden und welche Förderstelle zuständig ist.
  2. Sie suchen aus der Liste der Förderstellen eine oder alle Förderstellen in Ihrem Bundesland, oder auch eine der Bundesförderstellen aus. Der genannte Ansprechpartner kann Ihnen die ersten Fragen beantworten und Sie über das Informations- und Beratungsangebot der Förderstelle in Kenntnis setzen.

Umfassende Erstinformation

Wenn Sie die richtige Förderstelle gefunden haben, erhalten Sie von dieser alle Informationen zu den jeweiligen IWB/EFRE-Förderungen. Interessenten, sogenannte "Potentielle Begünstigte" erhalten so schon vor der Antragstellung ein Bild über die Bedingungen einer IWB/EFRE-Förderung. Egal ob über Webseite, im Rahmen von Veranstaltungen oder in persönlicher Beratung - Ihre Förderstelle stellt alle Informationen zur Abwicklung eines Förderprojektes zur Verfügung, wie zum Beispiel:

  • detaillierte Informationen zu den unterstützten Maßnahmen
  • welche Bedingungen müssen Begünstigte erfüllen, um eine IWB/EFRE Kofinanzierung zu erhalten 
  • welche Kosten sind förderfähig, wie hoch wird eine IWB/EFRE Förderung maximal sein 
  • wie wird ein Förderantrag gestellt, welche Informationen und Unterlagen sind erforderlich 
  • nach welchen Kriterien wird ein IWB/EFRE-Projekt ausgewählt 
  • welche Fristen sind einzuhalten
  • in welcher Form ist ein Förderantrag zu stellen (elektronisch, als Papierantrag oder über IWBecos)

Antrag stellen

In der Regel muss das Ansuchen um eine IWB/EFRE-Förderung vor Projektbeginn gestellt werden. In welcher Form ein Antrag gestellt werden kann, ist bei jeder Förderstelle unterschiedlich geregelt, Informationen dazu erteilt die Förderstelle. Die Inhalte eines Förderantrags variieren je Förderstelle, die Eckpunkte ergeben sich aus den Formvorschriften der Nationalen Förderfähigkeitsregeln (NFFR). Der Antragsteller muss unternehmens- und projektbezogene Informationen zur Verfügung stellen, die als Basis für die Projektselektion dienen. Zusätzlich ist ein "Awareness-Fragebögen" auszufüllen, den Sie im Download-Center herunterladen können. Sobald ein Antrag eingereicht wurde, erhält der Antragsteller von der Förderstelle eine schriftliche Bestätigung der Einreichung.

Prüfung und Bewertung eines Antrags

Die Förderstelle prüft und bewertet jedes für eine Förderung eingereichte Projekt anhand von formalen und inhaltlichen Kriterien auf seine Förderfähigkeit. Das Ergebnis dieser Projektselektion fällt für das Projekt negativ oder positiv aus: Negative Bewertung: das Ansuchen um Förderung wird abgelehnt, der Antragsteller erhält ein Ablehnungsschreiben mit einer Begründung. Positive Bewertung: die Förderung wird zuerkannt, der Antragsteller erhält eine Zusage und ist somit "Begünstigter" einer IWB/EFRE-Kofinanzierung.

Fördervertrag abschließen

Wurde von der Förderstelle die Zusage  für eine IWB/EFRE Förderung erteilt, schließt sie mit dem Begünstigten ein Förderübereinkommen ab. In diesem werden alle Rechte und Pflichten des Fördernehmers vertraglich geregelt.

Sollten sich nach Unterzeichnung des Fördervertrags Änderungen im Projekt ergeben, sind diese unverzüglich an die Förderstelle zu melden.

Der Durchführung und Umsetzung des IWB/EFRE-Förderprojektes steht damit nichts mehr im Weg! Auch während der Projektdurchführung steht die Förderstelle dem Projektträger unterstützend zur Seite. So werden alle benötigten Formulare und Dokumente zur Verfügung gestellt, oder Unterstützung bei den Pflichten zur Kommunikation und Information (Publizitätspflichten) gewährt.

Abrechnung einreichen

Die Projektabrechnung und deren Prüfung ist Voraussetzung für die Ausbezahlung der IWB/EFRE-Förderung. Der Fördervertrag regelt dabei alle Details: zu welchem Zeitpunkt eine Abrechnung eingereicht werden kann (Zwischen- und/oder Endabrechnung) und welche Inhalte die Abrechnungsunterlagen umfassen müssen. Abrechnungsunterlagen können unter anderem Nachweise je Kostenart (z.B. Stundenlisten), Belegslisten oder einen Soll-Ist-Vergleich umfassen.

Auszahlung der Fördermittel

Im Rahmen der First Level Control Prüfung (FLC-Prüfung) der Förderstelle wird geprüft, welche der eingereichten Ausgaben förderfähig sind. Die Fördersumme wird auf Basis des im Vertrag definierten Fördersatzes berechnet und an den Begünstigten ausbezahlt. Werden bei dieser Prüfung Mängel festgestellt, können die betroffenen Ausgaben als nicht förderfähig eingestuft werden.

Auch nach Abschluss eines Förderprojektes müssen weiterhin allgemeine Bedingungen zur Dauerhaftigkeit des Projektes laut Verordnung (EU) 1303/2013 Art. 71 erfüllt werden. Ein Beispiel dafür ist das Verbot der Produktionsverlagerung für 5 Jahre.

Zusätzliche Auflagen, die über das Projektende hinausgehen, können im Fördervertrag geregelt sein. Nach der Auszahlung der Fördermittel werden stichprobenartig nachgelagerte Prüfungen durchgeführt, Prüfstellen können beispielsweise die Verwaltungsbehörde, die Prüf- und Bescheinigungsbehörde und die Europäische Kommission sein. Werden bei einer dieser Prüfungen Fehler bei der Erfüllung von Bedingungen festgestellt, besteht die Gefahr der Rückforderung von Fördergeldern.

Bedingungen für Fördernehmer

Mit einer IWB/EFRE Förderung sind auch Bedingungen verbunden, über die sich Interessenten schon im Vorfeld bei ihrer Förderstelle informieren sollten. Diese Bedingungen werden zwischen dem Begünstigten und der abwickelnden Förderstelle vertraglich geregelt und müssen eingehalten werden, damit eine zugesagte Förderung auch tatsächlich ausbezahlt wird.

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