Allgemeine IWB/EFRE Bedingungen für Begünstigte

Die allgemeinen Verpflichtungen für Begünstigte einer IWB/EFRE Kofinanzierung ergeben sich aus dem Anhang 4 der Nationalen Förderfähigkeitsregeln 2014-2020 (NFFR) sowie aus den jeweiligen Richtlinien ihrer Förderstelle. Die Details zu den Bedingungen werden zwischen Förderstelle und Begünstigten vertraglich vereinbart. Werden die Bedingungen nicht eingehalten und Verpflichtungen nicht vereinbarungsgemäß erfüllt, können als Konsequenz Fördermittel gekürzt, gestrichen oder zurückgefordert werden. Pflichten bestehen für den Begünstigten in den folgenden Bereichen (exemplarische Darstellung):

  • Mitteilungspflichten wie z.B. bei Verzögerung oder Änderung des Vorhabens
  • Auskunftspflichten bei z.B. bei Evaluierungen des Programms
  • Pflicht zur Unterlassung jeder Abtretung, Anweisung oder Verpfändung der Fördermittel
  • Pflicht zu Einhaltung der Bestimmungen des EU-Rechts und/oder des österreichischen Rechts, insbesondere Vergaberecht, Beihilfenrecht und Querschnittsthemen wie Nachhaltigkeit, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
  • Berichtspflichten für z.B. Tätigkeitsberichte
  • Pflicht zur Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit bei der Verwendung der Fördermittel
  • Nachweispflichten je Kostenarten
  • Aufbewahrungspflichten für z.B. Belege, Bücher und relevante Dokumente
  • Publizitäts- und Informationspflichten
  • Rückerstattungspflicht bei vertraglich festgelegten Tatbeständen

Genauere Informationen zu den spezifischen Bedingungen erhalten Interessenten oder Begünstigte bei der abwickelnden Förderstelle.

Verpflichtung zur Information und Kommunikation

Wird ein Projekt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert, ist das ein positiver Impuls für das geförderte Unternehmen sowie für die Region und deren Menschen! Die Europäische Union ist daran interessiert, dass die Beteiligung des Fonds an einem Projekt gut sichtbar ist, um diese positive Wirkung von IWB/EFRE-Förderungen zu betonen. Es gibt daher in der Kommunikation und Information einige Verpflichtungen für Begünstigte, die Sie in Form des allgemeinen "IWB/EFRE Leitfaden für Begünstigte" im Download-Center finden. Diese IWB/EFRE Vorgaben sind in den meisten Fällen noch mit förderstellenspezifischen Publizitätsverpflichtungen zu ergänzen, wenden Sie sich dafür bitte an Ihre Förderstelle. Die Förderstellen unterstützen die Publizitätsverpflichtungen der Begünstigten nicht nur durch Beratung, sondern auch durch diverser Materialien. So wird zum Beispiel die Erinnerungstafel über die Förderstelle produziert und dem Begünstigten kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Awareness-Fragebögen für Begünstigte

Die Auswahl der Projekte stellt ein entscheidendes Element in der Programmimplementierung an der bedeutenden Schnittstelle zwischen der Programm- und der Projektebene dar. Dabei stellt die angemessene Berücksichtigung der horizontalen Prinzipien "Nachhaltige Entwicklung" und "Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung" inklusive der "Gleichstellung von Frauen und Männern" sowie der "Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen" ein wichtiges Anliegen der programmverantwortlichen Stellen dar. Zur Sensibilisierung ist von jedem potenziellen Projektträger ein Fragebogen verpflichtend auszufüllen. Der Fragebogen bietet neben seiner Funktion als "Aware-

ness-Tool" auch die Möglichkeit der Informationsbeschaffung für den Projektträger: Im Zusammenhang mit dem Fragebogen werden die Projektträger - wo dies sinnvoll und zweckmäßig ist - zu weiterführenden Informationen über (weitere) Möglichkeiten der Berücksichtigung der horizontalen Themen geführt bzw. werden Ansprechstellen, etc. aufgezeigt.
Im Download-Center steht der Fragebogen für unterschiedliche Arten der Projektträger zur Information zur Verfügung - ausgefüllt werden muss der Fragebogen jedoch über eine Online-Plattform! Die Zugangsdaten dafür erhalten Sie von Ihrer Förderstelle.

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