Schritte der Projektselektion

Die Projektselektion findet an der bedeutenden Schnittstelle zwischen der Programm- der Projektebene statt, im Rahmen derer sowohl ein Baustein (neben anderen) für die Sicherstellung der "Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit der erklärten Ausgaben" gelegt wird, als auch sicherzustellen ist, dass

  • die ausgewählten Vorhaben zum Erreichen der spezifischen Ziele und Ergebnisse der entsprechenden Prioritäten beitragen,
  • die Auswahl nicht diskriminierend und transparent erfolgt sowie
  • diese den allgemeinen Grundsätzen der Artikel 7 ("Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung") und Artikel 8 ("Nachhaltige Entwicklung") der Dach-Verordnung Rechnung trägt.

Rechtliche Grundlage für die Projektselektion durch die Förderstellen sind EU-Vorgaben, nationale Richtlinien des Bundes und der Länder sowie die programmspezifischen Selektionskriterien. Zentrale Grundlage für die Projektselektion sind die IWB/EFRE-Projektselektionskriterien, die Sie im Download-Center herunterladen können. Diese sind in die Systeme der österreichischen Förderstellen, die die Fördervergabe abwickeln, integriert. Optional können weitere förderstellenspezifische Kriterien zur Anwendung gelangen.

Die Beurteilung eines Projektes erfolgt auf Basis der vom Antragsteller/der Antragstellerin zur Verfügung gestellten Informationen zum geplanten Projekt an die Förderstelle im Zuge des Antragsverfahrens.


In einem ersten Schritt werden die formalen K.O. Kriterien geprüft. Werden die anwendbaren formalen Kriterien nicht erfüllt, wird das Förderansuchen als nicht förderungswürdig abgelehnt und eine inhaltliche Prüfung findet nicht mehr statt. Zu den Formalkriterien zählen zum Beispiel, ob das geplante Projekt im Einklang mit der anwendbaren nationalen Rechtsgrundlage für die Vergabe der EFRE-Mittel steht und der Antragsteller / die Antragstellerin über eine ausreichende administrative, finanzielle und operationelle Leistungsfähigkeit verfügt.

Werden alle formalen Kriterien erfüllt, beginnt als zweiter Schritt die inhatliche Prüfung eines Projektantrags anhand einer vorgegebenen Liste an inhaltlichen Kriterien für jede Fördermaßnahme. Die Beurteilung jedes Kriteriums erfolgt anhand festgelegter Schemata und Skalen. Das Bewertungsschema ist so ausgelegt, dass bei Erreichen der festgelegten Schwelle von einem angemessenen Beitrag des geplanten Projekts zu den Programmzielsetzungen ausgegangen werden kann.

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