„TECHNISCHE HILFE“ FÜR DIE PROGRAMMABWICKLUNG

Für die Finanzierung der Programmabwicklung stehen laut EU Dachverordnung sogenannte EU-Fördermittel der „Technischen Hilfe“ zur Verfügung. Diese sind im Operationellen IWB/EFRE-Programm unter der Priorität 6 „Technische Hilfe“ geplant. In der entsprechenden Maßnahme M23, werden personelle und materielle Ressourcen für die Programmkoordination und Programmumsetzung, einschließlich der notwendigen Kontrollaufgaben ermöglicht. Ziel ist eine effiziente und effektive Programmumsetzung. Programmbehörden und Programmverantwortliche Länderstellen können somit im Rahmen eines „TH-Projektes“ um Kofinanzierung ihrer Aufgaben ansuchen.

Die Verwaltungsbehörde für das IWB/EFRE-Programm finanziert aus der Technischen Hilfe alle Aufgaben, die ihr durch die Verordnung und damit verbundenen Abwicklung des Operationelle Programms aufgetragen sind. Dazu zählen alle Maßnahmen zur effizienten und effektiven Begleitung des Operationellen Programms, wie zB für das Programm-Management, für den Aufbau und die Weiterentwicklung des dazugehörigen Verwaltungs- und Kontrollsystems, für die Öffentlichkeitsarbeit sowie für Prüfung, Kontrolle und Evaluierung. Ebenso werden von der ÖROK-Geschäftsstelle die Koordination der EU-Regionalpolitik bzw. der ESI-Fonds sowie periodenübergreifende Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten wahrgenommen und kofinanziert.

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