EU-Rechtsgrundlagen

Die Vergabe von Fördermitteln aus ESI-Fonds im Rahmen der europäischen Kohäsionspolitik wird erst durch die Dachverordnung VO (EU) 1303/2013 ("Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen zu den ESI-Fonds") und die sechs Fonds-Verordnungen (EFRE, ESF, ELER, EMFF, ETZ, Kohäsionsfonds) sowie weitere ausgewählte Verordnungen der EU ermöglicht.

In diesen Verordnungen ist die Europäische Kommission ermächtigt, "Delegierte Rechtsakte" und "Durchführungsrechtsakte" zu erlassen, um einzelne Themenbereiche speziell und gesondert zu regeln.

Im Download-Center stehen Ihnen die wichtigsten EU-Rechtsgrundlagen zur Verfügung, detaillierte Information zu Leitlinien und weiterführenden Dokumenten finden Sie auf der Webseite der GD REGIO der Europäischen Kommission (Inforegio) unter http://ec.europa.eu/regional_policy/en/information/legislation/regulations/.

Allgemeine österreichische Rechtsgrundlagen national und regional

Neben den allgemeineren Gesetzen wie dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB), dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) oder dem Bundesvergabegesetz bildet für die EFRE-Abwicklung in Österreich eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich einen sehr wichtigen rechtlichen Rahmen (verfügbar im Download-Center). Diese Gesetze sind stets bei Umsetzung von Förderungen im Hinterkopf zu behalten, allerdings finden nicht immer auf alle Förderfälle/Begünstigte die gleichen Regelungen Anwendung.

Förderspezifische Rechtsgrundlagen national und regional

Ergänzt werden die europäischen und die allgemeinen nationalen Rechtsgrundlagen durch zahlreiche förderspezifische Regelungen. Bei Bundesförderungen wäre dies bspw. die Allgemeine Rahmenrichtlinie des Bundes (ARR), die vom Bundesministerium für Finanzen erlassen wurde, oder die förderspezifischen Sonderrichtlinien der jeweiligen Bundesförderstellen. Im Gegensatz dazu sind bei Landesförderungen die jeweilige Förderrichtlinien der Länder zu berücksichtigen, alle Informationen erteilen die Förderstellen des Bundes und der Länder. Besonders zu erwähnen sind die Nationalen Förderfähigkeitsregeln (NFFR), die die Förderfähigkeit von Ausgaben im Rahmen der Programme der EU-Strukturfonds gemäß Art. 65 Abs. 1 der VO (EU) 1303/2013 regeln. In Österreich werden die NFFR von der Bescheinigungsbehörde im Einvernehmen mit der Verwaltungsbehörde und nach Anhörung der Prüfbehörde festgelegt.

Die NFFR kommen subsidiär zum Einsatz, wenn gewisse Bereiche in den nationalen oder EU-Rechtsgrundlagen nicht geregelt oder nicht ausreichend geregelt sind und sollen einen einheitlicheren Standard bei der Förderabwicklung in Österreich schaffen. Die NFFR 2014-2020 stehen im Download-Center in der aktuellen Version zum Download zur Verfügung.

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