M20 - Aufwertung in benachteiligten Stadtgebieten

P4 - Nachhaltige Stadtentwicklung

Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse

Beitrag zur Aufwertung des öffentlichen Raumes und zur Umweltverbesserung in benachteiligten städtischen Gebieten entlang des Wiener Westgürtels

Inhalt der Maßnahme

In benachteiligten Bezirksteilen entlang des Westgürtels (Teile der Bezirke 6 bis 9 und 15 bis 18) wird die Aufwertung des öffentlichen Raumes im Rahmen einer nachhaltigen städtischen Entwicklung gefördert.

Maßnahmen zur Umfeldverbesserung im öffentlichen Raum sowie der sozialen Vernetzung umfassen beispielsweise materiell investive Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raumes, Verbesserung der Freiflächensituation, bessere Durchwegung insbesondere zu öffentlichen Einrichtungen, Verbesserung der Vernetzung und Nutzbarkeit von Frei- und Grünräumen für alle Bevölkerungsgruppen.

Die Aufwertung von Frei- und Grünräumen zielt auch auf die Verbesserung ihrer ökologischen Funktion und ihrer Bedeutung als wichtige Ressource im Rahmen der Klimawandelanpassungsstrategien ab.

Eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete und einem partizipativen und integrierten Ansatz verpflichtete Stadtentwicklungspolitik bedarf eines intensiven Miteinanders der beteiligten Akteure, Organisationen, Institutionen sowohl in der Phase der Planung und Strategieentwicklung als auch in der Phase der Durchführung und Umsetzung von Maßnahmen. Die Umfeldverbesserung soll daher auf Grundlage einer übergeordneten stadtteilbezogenen Koordination und Prozessbegleitung erfolgen (z.B. nach dem bewährten Modell der Gebietsbetreuungen). Durch übergreifende Maßnahmen soll eine verbesserte Koordination aller im Stadtteil tätigen Einrichtungen, insbesondere der für Soziales, Bildung, Stadterneuerung, Diversität und Kultur zuständigen Institutionen erreicht werden.

Die breite Einbeziehung der BürgerInnen und Stakeholderinteressen sowie von Gender Mainstreaming und Barrierefreiheit (soziale Inklusion von Menschen mit und ohne Behinderung) werden als Standards bei Planungs- und Koordinationsprozessen betont.

Potentielle Empfänger

Gebietskörperschaften, öffentliche und private Trägereinrichtungen, Stiftungen und Fonds, andere juristische Personen (die keine Personengesellschaften sind)

Fördersumme in Euro 2014-2020 (national öffentlich + EFRE)

11.927.880 €

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