Corona: EFRE-Projekt-auszahlung rascher möglich

20.04.2020

Ein Maßnahmenpaket von EU und den IWB/EFRE-Programmbehörden ermöglicht es, EU-Fördermittel rascher an Projektträger auszubezahlen.

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sind immens und werden die gesamte Welt, die Europäische Union und auch Österreich voraussichtlich noch lange beschäftigen. Umso wichtiger war die rasche Reaktion auf EU-Ebene, die Wirtschaft mit Milliardenhilfen zu unterstützen. Eine der Initiativen betrifft auch die EU-Strukturfonds, mithilfe der „Corona Response Investment Initiative“  (CRII) werden EU-weit 25 Milliarden Euro an raschen Investitionen ermöglicht.

CRII: IWB/EFRE-Programm erhält zusätzliche Liquidität

Die Initiative sieht kein zusätzliches Budget für die EU-Mitgliedsländer vor, sondern gibt bereits reservierte Mittel in den Ländern frei, indem zB auf die Rückzahlung von Vorschüssen verzichtet wird. Im österreichischen IWB/EFRE-Programm verbleiben durch CRII an die 13 Millionen Euro EFRE-Mittel mehr am Programmkonto, was die Liquidität des Programms erhöht. Dadurch können EU-Förderungen rascher an die die Projektträger ausbezahlt werden.

Weitere Erleichterungen für die Abwicklung von Förderungen und auch für Projektträger werden zurzeit im Zuge von „CRII 2“ in den Europäischen Gremien abgestimmt und voraussichtlich mit 24. April in Kraft treten.

IWB/EFRE: Vereinfachungen bei Abrechnungen beschlossen

Zahlreiche IWB/EFRE-Förderprojekte stehen im Jahr 2020 zur Zwischen- und Endabrechnung an. Seit Ausbruch der Corona-Krise sind die IWB/EFRE-Programmbehörden darum bemüht, Auszahlungen an Projektträger zu beschleunigen. Gerade im betrieblichen Bereich kann eine raschere Auszahlung der von den Unternehmen vorfinanzierten Projektkosten einen Beitrag dazu leisten, die Liquidität der Unternehmen in der jetzigen Krise zu erhöhen. Gleichzeitig sollen die Kontrollstellen für dringend erforderliche nationale Unterstützungsmaßnahmen entlastet werden.

In einem Maßnahmenpaket haben sich die Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörde für das IWB/EFRE-Programm in Abstimmung mit Bund und Ländern auf einige Vereinfachungen bei laufenden Abrechnungen durch die Förderstellen geeinigt. So können zum Beispiel bis Jahresende vorgesehene Projektprüfungen, die normaler weise Vor-Ort stattfinden müssen, auch über Videokonferenzen oder Deskprüfungen durchgeführt werden.

Zudem wurde mehr Klarheit im Umgang mit krisenbedingten verlorenen Kosten und mit nötigen Anpassungen von Förderverträgen geschaffen. Wenn Sie IWB/EFRE-Projektträger sind und Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte mit direkt an Ihre Förderstelle.

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