Finalisiert: Nationale Förderfähigkeitsregeln

15.07.2016

Gute Nachricht für Fördernehmer: Die NFFR 2014-2020 (Fassung 11.7.2016, Version 1.0) wurden am 13. Juli 2016 nach intensiven Verhandlungen mit Stakeholdern aus Bund und Ländern von der Bescheinigungsbehörde (BKA IV/4) und der Verwaltungsbehörde (ÖROK-GSt.) einvernehmlich in Kraft gesetzt. Neben den EU-Rechtsgrundlagen, den allgemeinen österreichischen Gesetzen auf Bundes- und Länderebene  und diversen Sonderrichtlinien von Bundes- und Landesförderstellen, stellen die NFFR eine weitere wichtige förderspezifische Rechtsgrundlage für die Abwicklung der Strukturfonds in Österreich dar.

Die NFFR regeln subsidiär die Kofinanzierungsfähigkeit  von Ausgaben, das bedeutet, dass die NFFR dann herangezogen werden, sollte es in den übergeordneten Gesetzen oder Richtlinien zu einer Frage keine präzisen Regelungen geben.

Wichtige Punkte in den NFFR sind die Regelungen zur Preisangemessenheit bei Beschaffungen, unterschiedliche Methoden der Förderung von Personalkosten und in welcher Form der Fördernehmer Nachweise im Rahmen der Abrechnung vorlegen muss. Damit sind die NFFR auch für Begünstigte – oder alle die es noch werden wollen - von großem Interesse.

Nationale Förderfähigkeitsregeln (NFFR) zum Herunterladen

Sie finden die finale Fassung der Nationalen Förderfähigkeitsregeln im Download-Center unter den Rechtsgrundlagen, bei Fragen zu den NFFR wenden Sie sich bitte an Ihre Förderstelle.

Welche Förderstelle in Ihrem Bundesland für welche Fördermaßnahme zuständig ist, zeigt Ihnen der Förderkompass. Weitere Infos zu den Nationalen Förderfähigkeitsregeln und den Rechtsgrundlagen für IWB/EFRE finden Sie im Menü "Rechtsgrundlagen".

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