Genehmigung der 2. Programmänderung
20.06.2024
Weniger Aufwand und mehr Zeit für die Forschung
Die Abrechnung von EU-Förderprojekten erfordert für Projektträger und alle Beteiligten einen gewissen Aufwand. Eine wesentliche Vereinfachung stellt der „Financing not linked to costs“ (FNLC)-Ansatz dar, der im Programm IWB/EFRE 2014-2020 bereits erfolgreich im Bereich Umweltförderungen getestet wurde (wir haben berichtet) und nun auch von der Forschungsförderungsgesellschaft FFG eingeführt wird.
Was ist FNLC und welche Vorteile bringt es?
FNLC bedeutet, dass EU-Mittel nicht mehr auf Basis von Rechnungen, sondern nach Erreichen von klar definierten Zielen von der Europäischen Kommission refundiert werden. Die Abrechnung der Projekte erfolgt für die Begünstigten nach nationalen Standards – somit gelten für EU-kofinanzierte Vorhaben keine anderen Regeln als für rein national finanzierte Projekte. Die einheitlichen Regelungen führen zu mehr Klarheit für Projektträger und einem Rückgang des Prüfumfangs. Das bringt mehr Zeit für die Forschung!
Neues FNLC-Schema für Forschungsinfrastruktur
Das neue FNLC-Schema wird in der Fördermaßnahme M1.1 für den Ausbau der Forschungs- und Technologieinfrastruktur angewendet. Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG wird damit an die 43 Millionen Euro an Gesamtinvestitionen abwickeln. Die Phase der Projekteinreichungen ist bereits beendet, 27 Projekte stehen kurz vor einer Genehmigung. Die EU-Mittel werden von der Europäischen Kommission an Österreich schrittweise rückerstattet, wenn die definierten Ziele erreicht wurden. 100% der Mittel sollten ausbezahlt sein, sobald 100% der F&E-Infrastrukturen in Betrieb genommen wurden.
Alle Details zum neuen FNLC-Schema finden Sie in der aktuellen Programmversion 3.0 (Anlage 2). Dieses steht Ihnen im Download-Center der Programmwebseite zur Verfügung.
