Die EU-Wettbewerbspolitik hat zum Ziel, den Wettbewerb innerhalb des gemeinsamen Marktes vor Verfälschungen zu schützen. In den Rechtsgrundlagen, insbesondere dem AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union), setzt die EU wettbewerbsregulierende Regeln fest. Diese Regeln umfassen beispielsweise das Verbot staatlicher Beihilfen, das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen und das Verbot einer Bevorzugung öffentlicher Unternehmen.
Im Art. 107 des AEUV wird festgelegt, dass aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen für Unternehmen, sofern diese den Wettbewerb verzerren, mit dem gemeinsamen Markt unvereinbar sind. Dies gilt jedoch nur dann, wenn sie den Handel zwischen den Mitgliedstaaten der EU beeinträchtigen. In den „Regionalbeihilfenleitlinien“, legt die Europäische Kommission alle die Voraussetzungen fest, unter denen Regionalbeihilfen als mit dem Binnenmarkt vereinbar gesehen werden können.
Fördergebietskarte für Regionalbeihilfen 2022-2027 genehmigt
Die „Fördergebietskarte Österreich 2022 bis 2027“, die auf Basis der aktualisierten Regionalbeihilfenleitlinie ausgearbeitet wurde, ist am 20. Jänner 2022 von der Europäischen Kommission (GD WETTBEWERB) genehmigt worden. In der österreichischen Fördergebietskarte sind jene Gemeinden enthalten, die für regionale Investitionsbeihilfen in Betracht kommen. Zudem sind die Beihilfehöchstintensitäten für die einzelnen Fördergebiete angegeben.
Relevanz für Förderungen aus dem EFRE
Auch für EU-Förderungen aus dem EFRE ist die nationale Regionalförderkulisse von Relevanz, da sich EFRE-Förderungen in Österreich hauptsächlich an Unternehmen richten. In den ausgewiesenen Gebieten können somit im Rahmen des neuen Programms IBW/EFRE & JTF Investitionsprojekte gefördert werden. Die möglichen Fördersätze, abhängig vom Pro-Kopf-BIP des betreffenden Gebiets, stellen einen wichtigen Investitionsanreiz für Unternehmen dar, insbesondere für kleine Unternehmen. Diese können einen Fördersatz bis zu maximal 30 oder 35% (auf Basis der förderfähigen Projektkosten) zugesprochen bekommen, mittlere Unternehmen bis zu maximal 20 oder 25% und große Unternehmen bis zu 10 oder 15%.
Weiterführende Informationen
Interaktive Fördergebietskarte 2022-2027 im ÖROK-Newsbeitrag
Die Liste der Gemeinden aus der Fördegebietskarte und Liste der Förderintensitäten finden Sie als PDF-Download im ÖROK-Atlas
Leitlinien für Regionalbeihilfen 2021/C 153/01
Übersicht regionales EU-Beihilfenrecht inkl. aller Regionalförderkarten seit 1995